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Kontakt

Kanzlei Klein
Dr. Georg Klein
Frankfurter Str. 4
65549 Limburg
Telefon: +49 (0) 6431 28 46 184
Telefax: +49 (0) 6431 28 46 185
E-Mail: g.klein@kanzlei-klein-limburg.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz

030 835 61052

Gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde

Rechtsanwalt (Deutschland)

Aufsichtsbehörde

Rechtsanwaltskammer
Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt

Berufsrechtliche Regelungen und Zugang hierzu

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Berufsrechtliche Informationspflichten Dienstleistungs-Informationspflichten- Verordnung (DLInfoV)
§ 5 Telemediengesetz (TMG)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Regelungen einsehbar unter: www.brak.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

Dr. Georg Klein, Frankfurter Str. 4, 65549 Limburg

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken

Panorama Limburg: Peter Kaulfuss

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt Dr. Georg Klein

NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Ostendstr. 100
90334 Nürnberg
räumlicher Geltungsbereich:

Versicherungsschutz besteht für

  1. die weltweite Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht sowie dem Recht der Türkei und außereuropäischer Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören;
  2. Tätigkeiten vor europäischen Gerichten sowie Gerichten der in
 Ziff. 1 genannten Hoheitsgebiete in europäischem Recht oder dem
 Recht des jeweiligen Hoheitsgebietes. Vor türkischen Gerichten besteht Versicherungsschutz auch in türkischem Recht;
  3. die weltweite Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers für Haftpflichtansprüche aus der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht.

Lediglich für den besonderen Fall, dass der Versicherungsnehmer vor
 einem außereuropäischen Gericht in Anspruch genommen wird, besteht Versicherungsschutz nur in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpflichtversicherungssumme.

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