Herzlich willkommen, Sie suchen eine anwaltliche Beratung und Interessenvertretung im Bau- und Immobilienbereich? Wir sind ausschließlich auf diesem Gebiet tätig – und hier stellen wir uns vor: 165.000 zugelassene Rechtsanwälte, 55.000 Fachanwälte und 24 Fachanwaltschaften bestätigen die Ausdifferenzierung des Anwaltsmarktes. Grund hierfür sind die Anforderungen, die der Rechtsmarkt heute an die Anwaltschaft stellt. Gefragt sind ein direkter Zugang zur Dienstleistung und ein Höchstmaß an Expertise. Diesen Bedürfnissen werden wir gerecht mit einem bedingungslosen Fokus auf einen eng umgrenzten Tätigkeitsbereich und einer schlanken, leistungsfähigen Kanzleistruktur. Streit in baurechtlichen Angelegenheiten entsteht häufig im Grenzbereich zwischen rechtlichen und bautechnischen Fragestellungen. Auch diesem Aspekt wird bei unserer täglichen Arbeit Rechnung getragen. Früh binden wir häufig externen bautechnischen Sachverstand in die Mandatsbearbeitung ein. Gerne kommen wir ins Gespräch. Besuchen Sie uns in Limburg oder rufen Sie uns an.
Im Bau- und Immobilienrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei allen Fragen, die sich während des Immobilien-Lebenszyklus ergeben. Bei der Beschaffung des öffentlichen Baurechtes, der Vertragsgestaltung im bau- und architektenrechtlichen Bereich, der baubegleitenden Rechtsberatung, bei Gewährleistungsfragen aufgrund von Baumängeln oder Vergütungsstreitigkeiten vertrauen unsere Mandanten auf unsere langjährige Erfahrung und ausgewiesene Expertise. Ebenso bei der Immobiliennutzung oder bei Grundstücksfragen im Bereich des Immobilienkaufrechtes schätzen unsere Mandanten unser Urteil, greifen in Fällen der Vertragsgestaltung auf unser Dienstleistungsangebot zurück oder suchen Unterstützung bei streitigen Auseinandersetzungen. Tätig sind wir regional – in Limburg, Koblenz, Gießen, Wiesbaden, Mainz oder Frankfurt – und überörtlich – vom Süden am Starnberger See bis in den Norden vor dem Landgericht Stade – in den Bereichen Beratung und Interessenvertretung. Mandate bearbeiten wir für Verbraucher, ausführende Werkunternehmer, Planer, (öffentliche) Auftraggeber und Versicherungen.
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit kann im Wesentlichen auf zwei Wegen erfolgen. Zunächst einmal regelt das gesetzliche Gebührenrecht der Rechtsanwälte die Vergütung der Anwaltstätigkeit auf Basis des Streitwertes/ Gegenstandswertes. Eine streitwertbezogene Vergütung fällt grundsätzlich erst an mit einer nach außen gerichteten Tätigkeit. Wichtig ist zudem, dass die streitwertbezogene Vergütung in gerichtlichen Verfahren, d.h. bei Prozessmandaten, eine Mindestvergütung darstellt, die aus standesrechtlichen Gründen nicht unterschritten werden darf. In der Praxis hat sich des Weiteren eine aufwandsbezogene Vergütung der anwaltlichen Beratung und Interessenvertretung durchgesetzt. Erforderlich für eine aufwandsbezogene Vergütung ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Eine transparente Honorargestaltung ist uns wichtig. Zu Beginn eines Mandates klären wir den Umfang der Bearbeitung und den Kostenrahmen. Zögern Sie nicht, uns bereits vor einer Mandatierung und bei der ersten Kontaktaufnahme auf unsere Abrechnungspraxis in Ihrer speziellen Rechtsangelegenheit anzusprechen.