Kanzlei Klein Kanzleischild

Kanzlei

Herzlich willkommen, Sie suchen eine anwaltliche Beratung und Interessenvertretung im Bau- und Immobilienbereich? Wir sind ausschließlich auf diesem Gebiet tätig – und hier stellen wir uns vor: 165.000 zugelassene Rechtsanwälte, 55.000 Fachanwälte und 24 Fachanwaltschaften bestätigen die Ausdifferenzierung des Anwaltsmarktes. Grund hierfür sind die Anforderungen, die der Rechtsmarkt heute an die Anwaltschaft stellt. Gefragt sind ein direkter Zugang zur Dienstleistung und ein Höchstmaß an Expertise. Diesen Bedürfnissen werden wir gerecht mit einem bedingungslosen Fokus auf einen eng umgrenzten Tätigkeitsbereich und einer schlanken, leistungsfähigen Kanzleistruktur. Streit in baurechtlichen Angelegenheiten entsteht häufig im Grenzbereich zwischen rechtlichen und bautechnischen Fragestellungen. Auch diesem Aspekt wird bei unserer täglichen Arbeit Rechnung getragen. Früh binden wir häufig externen bautechnischen Sachverstand in die Mandatsbearbeitung ein. Gerne kommen wir ins Gespräch. Besuchen Sie uns in Limburg oder rufen Sie uns an.

Dr. Georg Klein

Dr. Georg Klein

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Promotion bei Prof. Dr. Martin Lipp an der Justus-Liebig-Universität Gießen zu einem erbrechtlichen Thema
  • Referendariat am Landgericht Limburg
  • Zulassung zur Anwaltschaft, 2010
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB im Bereich Bau- und Architektenrecht, 2010 bis 2015
  • Lehrauftrag an der Justus-Liebig-Universität, WS 2011/2012
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2015
  • Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. seit 2017

Mitgliedschaften

  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied des Limburger Anwaltvereins
  • Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft
  • Mitglied der Wirtschaftsjunioren Limburg Weilburg Diez e.V.
  • Mitglied der ARGE Baurecht
  • Mitglied im Bauherren-Schutzbund e.V.
Cathrin Klima

Cathrin Klima

gepr. Rechtsfachwirtin

Kanzlei Klein Türklinke
Kanzlei Klein Limburg
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Bau- und Immobilienrecht

Im Bau- und Immobilienrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei allen Fragen, die sich während des Immobilien-Lebenszyklus ergeben. Bei der Beschaffung des öffentlichen Baurechtes, der Vertragsgestaltung im bau- und architektenrechtlichen Bereich, der baubegleitenden Rechtsberatung, bei Gewährleistungsfragen aufgrund von Baumängeln oder Vergütungsstreitigkeiten vertrauen unsere Mandanten auf unsere langjährige Erfahrung und ausgewiesene Expertise. Ebenso bei der Immobiliennutzung oder bei Grundstücksfragen im Bereich des Immobilienkaufrechtes schätzen unsere Mandanten unser Urteil, greifen in Fällen der Vertragsgestaltung auf unser Dienstleistungsangebot zurück oder suchen Unterstützung bei streitigen Auseinandersetzungen. Tätig sind wir regional – in Limburg, Koblenz, Gießen, Wiesbaden, Mainz oder Frankfurt – und überörtlich – vom Süden am Starnberger See bis in den Norden vor dem Landgericht Stade – in den Bereichen Beratung und Interessenvertretung. Mandate bearbeiten wir für Verbraucher, ausführende Werkunternehmer, Planer, (öffentliche) Auftraggeber und Versicherungen.

Dr. Georg Klein Robe

Referenzen

Verbraucher

  • Regelmäßige Beratung und Interessenvertretung für private Bauherren insbesondere als Vertrauensanwalt des Bauherren Schutzbund e.V.
  • Diverse Mängelprozesse nach Immobilienerwerb für Käufer- sowie Verkäuferseite
  • Nachbarschaftsklage gegen Windparkbetreiber vor dem Landgericht Koblenz
  • Beratung und Interessenvertretung sowie Prozessführung für eine Vielzahl von Wohnungseigentumsgesellschaften im Zusammenhang mit Mängeln am Gemeinschaftseigentum
  • Außergerichtliche Interessenvertretung eines WEG-Eigentümers gegenüber einem Bauträger wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum bei einem Neubauvorhaben in Frankfurt
  • Kündigungsstreitigkeit für einen privaten Bauherren bei einem Neubauvorhaben im Schwarzwald
  • Selbstständiges Beweisverfahren für einen Verbraucher vor dem Landgericht Stade
  • Vertretung eines privaten Bauherren bei einem Neubauvorhaben am Starnberger See zu einem Kündigungssachverhalt
  • Verteidigung gegen Honorarklage eines Architekten vor dem Landgericht Gießen und anschließend vor dem OLG Frankfurt für einen privaten Bauherren
  • Selbstständiges Beweisverfahren für einen privaten Bauherren zur Klärung der Ursachen von Bauwerksfeuchte bei einem Neubauvorhaben vor dem Landgericht Limburg
  • Verteidigung eines privaten Bauherren vor dem OLG Koblenz gegen die Werklohnklage eines Werkunternehmers nach Kündigung
  • Diverse Mängelprozesse wegen fehlerhafter Bauwerksabdichtung für private Bauherren vor dem Landgericht Limburg sowie dem Landgericht Koblenz

Bauwirtschaft und öffentliche Hand

  • Werklohnklage für ein saarländisches Spezialtiefbauunternehmen vor dem Landgericht Bad Kreuznach
  • Vertretung eines mittelständischen Bauunternehmens gegen einen öffentlichen Auftraggeber aus dem Rhein-Main-Gebiet in einer VOB/B-Werklohnstreitigkeit
  • Laufende Beratung und Interessenvertretung eines rheinland-pfälzischen kommunalen Auftraggebers in baurechtlichen Angelegenheiten
  • Vertretung eines hessischen öffentlichen Auftraggebers gegen eine VOB-Werklohnklage vor dem Landgericht Limburg
  • Außergerichtliche Vertretung eines öffentlichen Auftraggebers gegen einen Berliner Sportbodenhersteller in einer Mängelstreitigkeit (Hallenbau)
  • Klage für einen kommunalen Auftraggeber wegen Mängeln bei einem Sportstättenbau (Außenanlage) vor dem Landgericht Koblenz
  • Regressprozess vor dem Landgericht Frankfurt für einen großen Wohngebäudeversicherer
  • Verteidigung eines Generalübernehmers gegen eine Werklohnklage vor dem Landgericht Bonn
  • Vertretung eines Generalübernehmers gegen eine Klage wegen Überzahlung vor dem Landgericht Darmstadt
  • VOB-Werklohnklage für einen Generalunternehmer aus dem Rhein-Lahn-Kreis
  • Regelmäßige Zusammenarbeit mit einer Baurechtsboutique mit Standorten in Frankfurt und München in baurechtlichen Rechtsstreitigkeiten
  • Beratung eines führenden Dienstleistungsunternehmens auf dem gewerblichen Immobiliensektor in baurechtlichen Fragen
  • Laufende Beratung und Interessenvertretung eines Koblenzer Generalunternehmers
  • Werklohnklage für einen thüringischen Werkunternehmer vor dem Landgericht Düsseldorf
  • Laufende Beratung und Interessenvertretung für einen Generalübernehmer aus Wiesbaden
  • Mängelprozess für einen Fachunternehmer vor dem Landgericht Kassel
  • Laufende Beratung und Interessenvertretung für regionale Handwerksbetriebe aus dem Kreis Limburg-Weilburg sowie dem Rhein-Lahn-Kreis

Planer

  • Vertragsgestaltung für eine Ingenieurgesellschaft aus Rheinhessen im Zusammenhang mit dem Neubauvorhaben eines Pharmakonzerns sowie Beratung im Zusammenhang mit einer Honorarstreitigkeit
  • Vertragsgestaltung für ein auf Pharma Engineering spezialisiertes Unternehmen aus dem Rhein-Main-Gebiet
  • Beratung einer Architekten PartG mbB aus Mainz im Zusammenhang mit der Kündigung eines Architektenvertrages sowie anschließende Prozessführung
  • Beratung eines Frankfurter Architekturbüros im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Fragestellungen nach freier Kündigung des Architektenvertrages und Fortführung der (Fassaden-)Planung durch Dritte
  • Laufende Beratung für ein Architektur- und Ingenieurbüro aus dem Kreis Ahrweiler, insbesondere zu einem Neubauvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers in Köln
  • Beratung und Vertragsgestaltung für eine Ingenieurgesellschaft im Zusammenhang mit einem Bundesliga-Stadionbau
  • Laufende Beratung für einen Assekuranzmakler für Architekten und Ingenieure
  • Honorarklagen für Architekturbüros aus dem Rhein-Main-Gebiet, dem Westerwald und dem Rhein-Lahn-Kreis
Kanzlei Klein Briefpapier

Veröffentlichungen

  • Klein, Von Birlenbach über Frankfurt nach New York, Erinnerungen an jüdisches Leben in Birlenbach, die „Entjudung“ der Ortsgemeinde im Jahr 1936 und „Arisierung“ in Birlenbach, Rhein-Lahn-Zeitung vom 06.01.2021
  • Klein, Das neue Recht kurz kommentiert, Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, apf Zeitschrift für die staatliche und kommunale Verwaltung 7/8 2017, 195, 197
  • Klein, Großer Wurf gelungen – Die Reform des Bauvertragsrechtes tritt am 01.01.2018 in Kraft, PUBLICUS Boorberg 2017.6
  • Klein, Kunstfreiheit nicht neu denken! – Die Grenzen der Satire werden am Bosporus verteidigt, PUBLICUS Boorberg 2016.6, 4, 7
  • Klein, Die Gewährleistung der Vor- und Nachteilswahrung beim frei gekündigten VOB/B-Werkvertrag – Über den Umfang der Schadloshaltung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B i.V.m. § 649 Satz 2 BGB, BauR 2016, 12, 20
  • Klein, Zum deutlichen Zeichen, dass nichts daraus werden sollte: Das Kündigungsrecht nach § 4 VII 3 VOB/B als unangemessene Benachteiligung des Werkunternehmers, ZfBR 2015, 627 ff.
  • Klein, Anmerkung zu LG Darmstadt, Urteil vom 04.06.2012, Az. 4 O 394/11, IBR 2014, 1153 (online)
  • Jahn/Klein, Nachtragsbearbeitungskosten als Direkte Kosten beim VOB/B-Vertrag, NZBau 2013, 473, 477
  • Klein, Vor der Hacke ist es duster – zur Kostenexplosion bei öffentlichen (Groß-) Bauprojekten, PUBLICUS
    Boorberg 2012.6, 18, 19
  • Klein, Haftungspartner im Straßen- und (Verkehrs-)Wegebau, JURA 2012, 966, 972
  • Klein, Anmerkung zu OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.10.2011, Az. 10 U 264/07, NZBau 2012, 171, 174
  • Klein, Dauerhaft genehmigungsfähige Planung – Kritik an einer Rechtsfortbildung mit Blick auf den Gleichheitssatz, PUBLICUS Boorberg 2012.1, 10, 11
  • Klein, Die relative Präklusion von nicht im selbstständigen Beweisverfahren geltend gemachten Einwendungen, NZBau 2012, 8, 11
  • Klein, Über den Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit der Testamentserrichtung – Auslegung und Grenzen am Beispiel des frühzeitigen Unternehmertestamentes, Tectum Verlag, Marburg 2012
Panorama Limburg

Honorar

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit kann im Wesentlichen auf zwei Wegen erfolgen. Zunächst einmal regelt das gesetzliche Gebührenrecht der Rechtsanwälte die Vergütung der Anwaltstätigkeit auf Basis des Streitwertes/ Gegenstandswertes. Eine streitwertbezogene Vergütung fällt grundsätzlich erst an mit einer nach außen gerichteten Tätigkeit. Wichtig ist zudem, dass die streitwertbezogene Vergütung in gerichtlichen Verfahren, d.h. bei Prozessmandaten, eine Mindestvergütung darstellt, die aus standesrechtlichen Gründen nicht unterschritten werden darf. In der Praxis hat sich des Weiteren eine aufwandsbezogene Vergütung der anwaltlichen Beratung und Interessenvertretung durchgesetzt. Erforderlich für eine aufwandsbezogene Vergütung ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Eine transparente Honorargestaltung ist uns wichtig. Zu Beginn eines Mandates klären wir den Umfang der Bearbeitung und den Kostenrahmen. Zögern Sie nicht, uns bereits vor einer Mandatierung und bei der ersten Kontaktaufnahme auf unsere Abrechnungspraxis in Ihrer speziellen Rechtsangelegenheit anzusprechen.